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Digitalisierung ROQ Meldung

Ab 2. August 2026 gelten neue KI-Transparenzpflichten

Bestätigte Informationen

Was ist passiert?

Am 2. August 2026 werden die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des europäischen AI Acts anwendbar. Die Europäische Kommission hat kurz vor diesem Termin neue Leitlinien veröffentlicht, die Unternehmen und Behörden bei der praktischen Umsetzung unterstützen sollen. KI-Anbieter müssen Nutzer unter bestimmten Voraussetzungen darüber informieren, dass sie unmittelbar mit einem KI-System interagieren. Anbieter generativer Systeme müssen außerdem technisch ermöglichen, dass künstlich erzeugte oder wesentlich manipulierte Inhalte zuverlässig als solche erkannt werden können. Betreiber und Anwender bestimmter Systeme müssen unter anderem Deepfakes, den Einsatz von Emotionserkennung und biometrischer Kategorisierung sowie bestimmte KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse transparent machen.

Wichtig ist dabei eine Korrektur des häufig genannten Datums: Die Verpflichtungen beginnen nicht am 1. August, sondern am 2. August 2026. Dieses Datum ergibt sich aus dem Anwendungszeitplan des AI Acts.

Zeitgleich verändert sich das Regelwerk an weiteren Stellen. Am 27. Juli 2026 ist der sogenannte AI Omnibus in Kraft getreten. Er soll Teile der Umsetzung vereinfachen, Fristen für bestimmte Hochrisiko-Systeme verlängern und Unternehmen mehr Möglichkeiten zum Testen in regulatorisch begleiteten Umgebungen geben.

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ROQ Einordnung – Warum ist diese Nachricht wichtig?

Der AI Act verlässt damit endgültig die Ebene einer abstrakten Zukunftsregulierung. Für Unternehmen beginnt eine Phase, in der sie nicht nur darüber nachdenken müssen, ob sie KI einsetzen, sondern auch dokumentieren müssen, wofür sie KI einsetzen, welche Rolle der Mensch behält und welche Informationen gegenüber Nutzern offengelegt werden müssen.

Das betrifft nicht nur große KI-Entwickler. Relevant werden die Regeln auch für Unternehmen, die Chatbots einsetzen, synthetische Stimmen verwenden, automatisch Bilder oder Videos erstellen, Bewerber analysieren, Emotionen erkennen oder KI-generierte Informationen öffentlich verbreiten.

Gleichzeitig entstehen viele Missverständnisse. Eine der häufigsten Annahmen lautet, dass künftig jeder Blogbeitrag, jede E-Mail und jeder Social-Media-Text mit einem KI-Hinweis versehen werden müsse. So pauschal ist die Rechtslage nicht.

Der AI Act unterscheidet zwischen dem Anbieter eines KI-Systems und dem Unternehmen oder Menschen, der dieses System einsetzt. Außerdem unterscheidet er zwischen maschinenlesbarer technischer Kennzeichnung, sichtbarer Offenlegung gegenüber Menschen und Fällen, in denen menschliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung eine Ausnahme begründen können.

Muss jeder KI-unterstützte Text gekennzeichnet werden?

Nein, nicht automatisch.

Eine ausdrückliche Kennzeichnungspflicht betrifft insbesondere KI-generierte oder manipulierte Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, wenn diese Texte keiner menschlichen Prüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden.

Die Europäische Kommission beschreibt ausdrücklich, dass diese Offenlegungspflicht für entsprechende Texte ohne menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle gilt. Erfolgt eine tatsächliche menschliche Prüfung und übernimmt eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung, kann die spezielle Offenlegungspflicht für diese Textkategorie entfallen.

Das bedeutet für ein redaktionell arbeitendes Portal:

Wird ein Text lediglich automatisiert erzeugt und ohne ernsthafte Kontrolle veröffentlicht, spricht viel für eine notwendige Kennzeichnung.

Wird KI dagegen als Werkzeug für Recherche, Gliederung oder Formulierung verwendet, anschließend aber fachlich geprüft, verändert, ergänzt, eingeordnet und von einem verantwortlichen Herausgeber freigegeben, handelt es sich nicht um denselben Fall wie bei einer ungeprüften automatischen Veröffentlichung.

Ein freiwilliger Transparenzhinweis kann trotzdem sinnvoll sein. Er schafft Vertrauen und dokumentiert den eigenen Umgang mit KI. Er sollte jedoch nicht mit der Aussage verwechselt werden, dass jeder redaktionell bearbeitete KI-unterstützte Text zwingend als KI-Inhalt gekennzeichnet werden müsse.

Welche Inhalte müssen besonders deutlich gekennzeichnet werden?

Deepfakes

Deepfakes sind künstlich erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die real existierende Personen, Orte, Objekte oder Ereignisse so darstellen, dass sie fälschlicherweise authentisch wirken können.

Wer solche Inhalte einsetzt, muss grundsätzlich offenlegen, dass sie künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. Für künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke können begrenzte Erleichterungen gelten. Die Information darf den Charakter des Werkes berücksichtigen, muss aber dennoch angemessen erfolgen.

KI-generierte Texte zu öffentlichen Themen

Texte über Politik, Wirtschaft, Gesundheit, Gesetze, gesellschaftliche Entwicklungen oder andere Themen von öffentlichem Interesse können kennzeichnungspflichtig sein, wenn sie durch KI erzeugt oder manipuliert und ohne menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle veröffentlicht werden.

Chatbots und interaktive KI

Menschen müssen grundsätzlich erkennen können, wenn sie direkt mit einem KI-System kommunizieren. Das betrifft beispielsweise Kundenservice-Chatbots, digitale Assistenten oder KI-basierte Beratungsdialoge.

Eine zusätzliche Information kann entbehrlich sein, wenn für einen durchschnittlich informierten Nutzer aufgrund der Situation offensichtlich ist, dass er mit einer KI interagiert. Unternehmen sollten sich auf diese Ausnahme jedoch nicht leichtfertig verlassen.

KI-generierte Bilder, Videos und Audiodateien

Anbieter generativer KI-Systeme müssen ihre Systeme so gestalten, dass künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte maschinenlesbar gekennzeichnet und technisch erkennbar werden.

Diese technische Pflicht richtet sich in erster Linie an die Anbieter der generativen Systeme. Sie ist nicht identisch mit dem sichtbaren Hinweis eines Bloggers oder Unternehmens im Footer. Die maschinenlesbare Kennzeichnung soll unter anderem Plattformen, Prüfwerkzeugen und Behörden ermöglichen, die künstliche Herkunft eines Inhalts festzustellen.

Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung

Wer Systeme zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung einsetzt, muss die betroffenen Menschen darüber informieren. Zusätzlich müssen datenschutzrechtliche Vorschriften beachtet werden.

Dabei kann es beispielsweise um Systeme gehen, die aus Gesichtsausdrücken, Stimme oder anderen biometrischen Merkmalen Emotionen oder bestimmte Eigenschaften ableiten sollen.

Auswirkungen auf Unternehmen, Arbeitnehmer und Kommunen

Für Unternehmen reicht es künftig nicht, allgemein zu sagen: „Wir nutzen KI.“

Sie müssen ihren konkreten Anwendungsfall verstehen.

Ein Unternehmen, das einen KI-Chatbot auf seiner Website einsetzt, benötigt eine andere Transparenzlösung als ein Unternehmen, das KI intern zur Zusammenfassung von Dokumenten verwendet. Ein Medienportal, das redaktionell geprüfte Texte veröffentlicht, befindet sich in einer anderen Position als eine Plattform, die Meldungen automatisiert und ohne menschliche Kontrolle ausspielt.

Unternehmen sollten deshalb ein internes Verzeichnis ihrer KI-Anwendungen aufbauen. Darin sollte festgehalten werden, welches System eingesetzt wird, welche Daten verarbeitet werden, ob Menschen unmittelbar mit dem System interagieren, ob Inhalte automatisch veröffentlicht werden und wer die fachliche Verantwortung übernimmt.

Besonders wichtig ist die Trennung zwischen interner Unterstützung und externer Wirkung.

Eine KI, die intern einen Entwurf erstellt, erzeugt noch nicht automatisch eine Offenlegungspflicht gegenüber der Öffentlichkeit. Wird das Ergebnis jedoch ungeprüft veröffentlicht, als menschliche Kommunikation ausgegeben oder zur Beeinflussung realer Entscheidungen genutzt, verändert sich die rechtliche Bewertung.

Was bedeutet das für Blogs und Nachrichtenportale?

Für redaktionelle Plattformen wird die menschliche Verantwortung zum entscheidenden Faktor.

Ein sauberer Prozess könnte so aussehen:

Die KI unterstützt bei Themenrecherche, Struktur oder Formulierung. Anschließend prüft ein Mensch Quellen, Tatsachen, Zusammenhänge und Sprache. Fehler werden korrigiert, fehlende Perspektiven ergänzt und die endgültige Veröffentlichung wird durch eine verantwortliche Person freigegeben.

Ein sichtbarer Hinweis wie dieser kann zusätzlich Vertrauen schaffen:

KI-Transparenz: Künstliche Intelligenz wurde als Werkzeug für Recherche, Strukturierung oder Formulierung eingesetzt. Der Inhalt wurde vor der Veröffentlichung menschlich geprüft, redaktionell überarbeitet und von Cast Royal verantwortet.

Dieser Hinweis ist stärker als ein bloßes „mit KI erstellt“. Er erklärt nicht nur den Einsatz eines Werkzeugs, sondern macht auch deutlich, dass Verantwortung und Freigabe beim Menschen bleiben.

Was bedeutet das für Social Media?

Bei gewöhnlichen Texten hängt die Kennzeichnung davon ab, worum es inhaltlich geht und ob eine menschliche Prüfung stattgefunden hat.

Bei realistisch wirkenden KI-Bildern, synthetischen Stimmen, manipulierten Videos oder Darstellungen echter Personen steigt dagegen die Notwendigkeit einer sichtbaren Offenlegung deutlich.

Unternehmen sollten außerdem nicht allein auf die Kennzeichnungen der jeweiligen Plattform vertrauen. Plattformregeln und gesetzliche Pflichten können nebeneinander bestehen. Ein automatisch eingeblendeter Hinweis durch ein soziales Netzwerk ersetzt nicht in jedem Fall die eigene Verantwortung des Veröffentlichenden.

Was bedeutet das für Marketing?

KI-generierte Werbegrafiken oder kreative Motive sind nicht automatisch mit Deepfakes gleichzusetzen. Wird jedoch eine reale Person scheinbar authentisch etwas sagen oder tun gelassen, das tatsächlich nie geschehen ist, entsteht ein erheblich höheres Transparenz- und Persönlichkeitsrechtsrisiko.

Auch künstlich erzeugte Kundenstimmen, erfundene Experten, simulierte Interviews oder scheinbar reale Produkterfahrungen können Verbraucher täuschen. Selbst dort, wo der AI Act nicht jede Gestaltung ausdrücklich erfasst, bleiben Wettbewerbsrecht, Verbraucherrecht, Urheberrecht, Markenrecht und Persönlichkeitsrechte relevant.

Weitere wichtige KI-Änderungen im Sommer 2026

Der AI Omnibus verändert den Zeitplan

Der am 27. Juli 2026 in Kraft getretene AI Omnibus verlängert die Umsetzungsfristen für bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme.

Für Hochrisiko-Systeme aus Anhang III sollen die entsprechenden Regeln nun ab dem 2. Dezember 2027 gelten. Dazu können je nach Einsatzgebiet beispielsweise KI-Systeme in Beschäftigung, Bildung, wesentlichen privaten oder öffentlichen Dienstleistungen und weiteren sensiblen Bereichen gehören.

Für Hochrisiko-KI, die in regulierte physische Produkte wie Maschinen, Spielzeug oder Aufzüge integriert wird, wurde der Termin auf den 2. August 2028 verschoben.

Die Verlängerung bedeutet jedoch nicht, dass Unternehmen bis dahin untätig bleiben sollten. Die Einordnung eines Systems als Hochrisiko-Anwendung, die Dokumentation von Datenflüssen und der Aufbau menschlicher Kontrollprozesse können erhebliche Zeit benötigen.

Neue Verbote wurden ergänzt

Mit dem AI Omnibus wurde unter anderem ein ausdrückliches Verbot sogenannter Nudification-Anwendungen aufgenommen. Gemeint sind KI-Systeme, die ohne Zustimmung sexuell explizite oder intime Darstellungen von Menschen oder Material über sexuellen Kindesmissbrauch erzeugen.

Damit reagiert die EU auf eine Entwicklung, bei der generative Systeme zur Herstellung täuschend echter entkleideter oder sexualisierter Darstellungen missbraucht werden können.

Mehr Möglichkeiten für Tests und Reallabore

Der Zugang zu regulatorischen Sandboxes wird erweitert. Zusätzlich ist ein Reallabor auf EU-Ebene vorgesehen. Unternehmen sollen KI-Anwendungen unter behördlicher Begleitung entwickeln und testen können, bevor sie umfassend auf den Markt gebracht werden.

Gerade für Start-ups, mittelständische Unternehmen und Forschungsprojekte kann das relevant sein. Anstatt neue Systeme erst nach der Entwicklung rechtlich zu bewerten, können Anforderungen früher in den Entwicklungsprozess einfließen.

Erleichterungen für kleinere Unternehmen

Einige bislang hauptsächlich für kleine und mittlere Unternehmen vorgesehene Erleichterungen werden auf sogenannte Small Mid-Cap Companies ausgeweitet. Dadurch sollen auch wachsende mittelgroße Unternehmen von verhältnismäßigeren Anforderungen profitieren.

Die Anforderungen an KI-Kompetenz wurden angepasst

Der ursprüngliche AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber dazu, Maßnahmen für eine ausreichende KI-Kompetenz der beteiligten Personen zu ergreifen. Der AI Omnibus vereinfacht diesen Ansatz und weist der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten eine stärkere Rolle bei der Förderung von KI-Kompetenz zu.

Unternehmen sollten Schulungen trotzdem nicht als freiwillige Nebensache betrachten. Beschäftigte müssen erkennen können, wann KI-Ergebnisse unzuverlässig sein können, welche Daten nicht eingegeben werden dürfen und wann menschliche Kontrolle notwendig ist.

Die Durchsetzung gegenüber großen KI-Modellen wird konkreter

Die Pflichten für Anbieter allgemeiner KI-Modelle gelten grundsätzlich bereits seit dem 2. August 2025. Ab dem 2. August 2026 greifen die Durchsetzungsbefugnisse der Europäischen Kommission stärker, einschließlich möglicher Sanktionen. Für Modelle, die bereits vor dem 2. August 2025 auf dem Markt waren, läuft eine Übergangsfrist bis zum 2. August 2027.

Das betrifft in erster Linie die Entwickler und Anbieter großer allgemeiner Modelle. Unternehmen, die solche Modelle verwenden, sollten dennoch prüfen, welche Dokumentationen, Nutzungsbedingungen und technischen Informationen ihnen der jeweilige Anbieter zur Verfügung stellt.

Neutrale Einordnung

Chancen & Risiken

Potenziale und mögliche Zielkonflikte werden bewusst nebeneinandergestellt.

Chancen

Die neuen Transparenzregeln können Vertrauen stärken. Menschen sollen besser erkennen können, ob sie mit einem Menschen, einem automatisierten System oder einem künstlich erzeugten Inhalt konfrontiert sind.

Für seriöse Unternehmen entsteht daraus sogar ein Wettbewerbsvorteil. Wer klar erklärt, wo KI unterstützt, wie Ergebnisse kontrolliert werden und wer Verantwortung übernimmt, kann sich von Anbietern abheben, die automatisierte Inhalte massenhaft und ohne Qualitätskontrolle veröffentlichen.

Die Regeln können außerdem bessere interne Prozesse fördern. Unternehmen müssen Rollen, Freigaben und Dokumentationen klarer gestalten. Dadurch wird KI nicht nur rechtssicherer, sondern häufig auch zuverlässiger eingesetzt.

Risiken

Eine zentrale Gefahr liegt in falscher Sicherheit.

Ein einfacher Footer mit dem Satz „KI-unterstützt erstellt“ löst nicht automatisch alle rechtlichen Pflichten. Bei Chatbots, Deepfakes, biometrischer Analyse oder automatisierter Veröffentlichung können zusätzliche technische und sichtbare Maßnahmen erforderlich sein.

Das gegenteilige Risiko besteht in einer übertriebenen Kennzeichnung. Wird jeder Rechtschreibvorschlag, jede Übersetzung und jede geringfügige KI-Unterstützung pauschal markiert, verliert der Hinweis seine Aussagekraft.

Unternehmen benötigen daher keine maximal laute, sondern eine passende Transparenz.

Hinzu kommt, dass AI Act, Datenschutzrecht, Arbeitsrecht, Urheberrecht und branchenspezifische Regeln parallel gelten können. Ein rechtmäßiger KI-Einsatz nach dem AI Act kann trotzdem datenschutzrechtlich oder urheberrechtlich problematisch sein.

Was wir wissen

Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten ab dem 2. August 2026. Sie erfassen insbesondere direkte Interaktionen mit KI, technische Markierungen generierter Inhalte, Deepfakes, bestimmte KI-Texte zu öffentlichen Themen sowie Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung.

Verstöße gegen die erfassten Transparenzpflichten können mit Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens sanktioniert werden. Für kleinere Unternehmen soll die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden.

Für generative Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, sieht die durch den AI Omnibus geänderte Regelung für bestimmte technische Markierungspflichten eine Übergangsfrist bis Dezember 2026 vor. Eine rückwirkende Pflicht zur Kennzeichnung von vor dem 2. August 2026 erstellten Deepfakes besteht nach den Informationen der Kommission nicht; eine freiwillige Kennzeichnung wird jedoch empfohlen.

Was noch unklar ist

Viele praktische Grenzfälle werden erst durch Behördenpraxis, technische Standards und mögliche Gerichtsentscheidungen genauer geklärt werden.

Dazu gehört beispielsweise, wie umfangreich eine menschliche Überarbeitung sein muss, damit tatsächlich von redaktioneller Kontrolle gesprochen werden kann. Ein bloßer Klick auf „Veröffentlichen“ dürfte dafür kaum genügen. Eine nachvollziehbare Prüfung von Fakten, Inhalt und Verantwortung spricht dagegen deutlich stärker für echte redaktionelle Kontrolle.

Auch die technische Zuverlässigkeit maschinenlesbarer Kennzeichnungen bleibt eine Herausforderung. Metadaten können durch Dateikonvertierungen, Screenshots oder erneutes Hochladen verloren gehen. Deshalb setzt die europäische Strategie auf mehrere Ebenen aus technischer Markierung, sichtbarer Offenlegung und organisatorischer Dokumentation.

Was als Nächstes wichtig wird

Unternehmen sollten zunächst ihre KI-Anwendungen erfassen und nach Einsatzarten sortieren.

Besonders dringend sind Anwendungen, bei denen Menschen direkt mit KI interagieren, künstliche Personen oder Stimmen erzeugt werden, Entscheidungen über Menschen vorbereitet werden oder Inhalte automatisch öffentlich erscheinen.

Anschließend sollten Verantwortlichkeiten festgelegt werden. Für jeden öffentlich verwendeten KI-Prozess sollte klar sein, wer Inhalte prüft, wer die Veröffentlichung freigibt und wie die Prüfung dokumentiert wird.

Websites und Plattformen sollten zudem kontrollieren, ob Chatbots, KI-Assistenten und synthetische Medien ausreichend gekennzeichnet sind. Redaktionelle Anbieter sollten ihre Arbeitsweise schriftlich festhalten und sichtbar kommunizieren.

ROQ News

Einordnung von ROQ News

Der AI Act verbietet nicht, mit künstlicher Intelligenz zu arbeiten. Er verlangt zunehmend, dass Unternehmen Verantwortung für ihren Einsatz übernehmen.

Die entscheidende Grenze verläuft nicht zwischen „KI verwendet“ und „keine KI verwendet“. Sie verläuft zwischen einem kontrollierten Werkzeug und einem System, dessen Ergebnisse ungeprüft auf Menschen, Entscheidungen oder die Öffentlichkeit einwirken.

Ein seriöses Unternehmen muss KI deshalb nicht verstecken. Es sollte aber erklären können, wo sie eingesetzt wird, welche Grenzen sie besitzt und welcher Mensch am Ende die Verantwortung trägt.

Für Cast Royal und ROQ News ist ein sichtbarer Transparenzhinweis deshalb ein sinnvoller Schritt – auch dort, wo eine ausdrückliche gesetzliche Kennzeichnung möglicherweise nicht zwingend erforderlich wäre. Er macht die eigene redaktionelle Haltung nachvollziehbar:

KI kann Recherche, Struktur und Formulierung unterstützen. Prüfung, Einordnung und Verantwortung bleiben beim Menschen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Autor

Michael Langner

Gründer & CEO von Cast Royal
Verantwortliche Redaktion

Michael Langner

Gründer & CEO von Cast Royal

Quellen

  1. AI Act – European Commission
    Behörde · veröffentlicht 27.07.2026 · abgerufen 29.07.2026
  2. Article 113: Entry into Force and Application – EU Artificial Intelligence Act
    Behörde · veröffentlicht 02.02.2026 · abgerufen 29.07.2026
  3. Artificial intelligence – Wikipedia
    Fachmedium · abgerufen 29.07.2026
  4. Behörde · veröffentlicht 20.07.2026 · abgerufen 29.07.2026
  5. Behörde · veröffentlicht 20.07.2026 · abgerufen 29.07.2026
  6. AI Act – EU Artificial Intelligence Act
    Behörde · veröffentlicht 27.07.2026 · abgerufen 29.07.2026
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Redaktionell geprüft Stand: 04.08.2026
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